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   BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94   

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https://dejure.org/1994,2313
BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; vorübergehende Rückgabe an Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enteignung - Besatzungshoheitliche Grundlage - Enteignete Grundstück - Beschlagnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 474
  • ZIP 1995, 169
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ) geklärt.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 [115]) und dem genannten Senatsurteil vom 28. Juli 1994 umfaßt die zum Restitutionsausschluß führende Verantwortung der Sowjetunion die von den zuständigen deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis, so daß auch solche Enteignungen nicht von der Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG ausgenommen sind, bei denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen willkürlich ausgelegt oder angewendet wurden.

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - (ZIP 1994, 1480 ) ausgesprochen hat, beruhen die Enteignungen der sog. sonstigen Vermögen durch Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 auf den Befehlen der sowjetischen Besatzungsmacht Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und Nr. 64 vom 17. April 1948 und infolgedessen auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.

    Die Verantwortung der Besatzungsmacht endet erst bei der Verletzung eines von ihr für bestimmte Vermögenswerte generell oder im Einzelfall verhängten Enteignungsverbots (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - aaO. S. 1481).

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Zu diesen Vertragsentwürfen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - (ZOV 1994, 320) Stellung genommen und sie als ungeeignet bezeichnet, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 in Frage zu stellen.
  • VGH Bayern, 14.08.2017 - 13a ZB 17.30807

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist derjenige in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, der sich das ihm zustehende Gehör nicht verschafft hat, obwohl ihm dies möglich und zuzumuten war (BVerwG, B.v. 8.11.1994 - 7 PKH 9.94 - NJW 1995, 474).
  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

    Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit des Art. 12 GG durch Differenzierung der Parkberechtigungen scheidet ohne Weiteres aus, weil der Kläger an der Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt nicht gehindert wird (BVerwG NJW 1995, 474).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 7 B 262.96

    Zulassung einer Revision wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Rechtssache -

    Diese Frage ist jedoch ohne weiteres zu bejahen; in diesem Sinne hat der beschließende Senat bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz Nr. 112 § 1 Nr. 31 = VIZ 1995, 97).
  • VG Berlin, 11.05.1995 - 7 A 3.93

    Rückgabe eines Grundstücks in Ost-Berlin; Enteignung eines Konzerns auf

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  • BVerwG, 27.03.1995 - 7 B 94.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Infolgedessen konnten die deutschen Stellen, ohne hiermit gegen ein Enteignungsverbot der Besatzungsmacht zu verstoßen, das Grundstück im Jahre 1947 erneut beschlagnahmen und im Jahre 1948 enteignen (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 -, NJW 1995, 474 = VIZ 1995, 97).
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 11 CE 09.1614

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in

    Eine solche Entscheidung wäre dem Verwaltungsgerichtshof dann von vornherein verschlossen, falls das sich aus § 17a Abs. 5 GVG i.V.m. § 83 Satz 1 VwGO für Rechtsmittelgerichte ergebende Verbot, die Frage der örtlichen Zuständigkeit erneut zu prüfen, wenn sich die Vorinstanz (sei es auch nur stillschweigend) als örtlich zuständig angesehen hat, in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ebenfalls gilt (bejahend z.B. VGH BW vom 6.4.1994 NJW 1994, 2372; HessVGH vom 18.7.1995 NJW 1995, 474/475; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 7 zu § 17 GVG und RdNr. 42 zu § 17a GVG).
  • BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97

    Rechtsmittel

    Das folgt - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht verneinten, von den Klägerinnen hingegen bejahten Frage, ob dieser Bescheid Geltung auch für den sowjetischen Sektor von Berlin beanspruchte - schon aus dem Umstand, daß sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht zuvor selbst mit dem Fall des Großvaters der Klägerinnen befaßt hatte (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 31; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - ZOV 1997, 440).
  • VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 498.93

    Rückübertragung von Grundvermögen und einem Unternehmen ; Antrag auf Restitution

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